Wonnys Wasserbetten
Über Wonnys
AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsabschluß

Der Vertrag kommt zustande, wenn
. Der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder
. Der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder
. Der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.

II. Preise

1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
2. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z.B. Dekorationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig.

III. Änderungsvorbehalt

1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
4. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen beleiben vorbehalten.
5. Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien /z.B. Möbel und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

IV. Montage Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer

V. Lieferfrist

1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfristbeginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer zu gewähren.
2. Vom Verkäufer nicht zu vertretene Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsaustände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferzeit die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt.

VI. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.

VII: Gefahrübergang Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

VIII: Abnahmeverzug

1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurück treten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder Abnahme ausdrücklich verweigert, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen der Nichterfüllung nach Maßgabe der Ziff. 3 verlangen.
2.(1) Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.
(2) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
3. (1) Bei Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der Verkäufer 25% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
(2) Im Falle besonders hoher Schäden, wie z.B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

IX Rücktritt

1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höher Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
2. Annullierungen für fest erteilte Aufträge sind nur möglich, sofern sich die bestellte Ware noch beim Hersteller befindet und sofern es sich um keine Sonderanfertigung handelt. Bei möglicher Auftragsannulierung beansprucht der Verkäufer vom Kunden 25% des Verkaufswertes.

X. Warenrücknahme Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen. Gebrauchsüberlassung und Wertminderung erfolgt wie folgt:
1. Für Infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
2. Für Wertminderung und Gebaruchsüberlassung der gelieferten Ware.

XI. Gewährleistung

1. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen.
2. Der Verkäufer kann statt Nachzubessern, eine Ersatzsache liefern.
3. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) nur verlangen, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen.
4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
5. (1) Gewährleistungsansprüche verjähren 24 Monate nach der Übergabe.
(2) Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlichen Mängeln erlöschen, wenn Sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen nach Übergabe rügt.
(3) Ansonsten gelten die Garantiebestimmungen, die der Hersteller selbst einräumt.

XII. Gerichtsstand und Erfüllungsort

. Düsseldorf

XIII. Veränderungen Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.